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AGB’s

Geltungsbereich Licht- und Tonanlagen + Event-Trailer

  • Die aktuelle Version der AGB ist online einzusehen und bindend, der Kunde ist verpflichtet diese vor Vertragsabschlüssen einzusehen. Die Papierversion kann auf Wunsch bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden. Mit Auftragsvergabe/Vertragsabschluss werden diese ohne Einschränkungen anerkannt.

Vertragsabschluss:

  • Als Grundlage für Vertragsabschlüsse dient das vorab unterbreitete, unverbindliche und freibleibende Angebot. Für die Angebotserstellung sind vollumfängliche, wahrheitsgemäße Angaben über die Nutzung der Mietartikel zu machen. Bei Auftragsstornierung kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Angebotspreises verrechnet werden.

Mietzeitraum:

  • Für den Beginn wird die Abholung ab Lager bzw. Auslieferung am Veranstaltungsort definiert und endet mit der Rückgabe am Lager bzw. Abholung am Veranstaltungsort auf Basis des Angebotes/Vertrages.  
  • Mietzeitüberschreitungen werden nach den gängigen angemessenen Tagestarifen abgerechnet. Gegenüber Folgeschäden durch Rückgabeverzug beim Vermieter haftet der Mieter.

Haftung Mieter Licht- und Tonanlagen:

  • Alle Anlagen die das Lager verlassen sind gereinigt, geprüft und voll funktionsfähig.
  • Die gemieteten Anlagen sind vom Mieter ordnungsgemäß zu behandeln, eine Einweisung erfolgt vom Vermieter bei Übergabe. Die Anlagen sind gegenüber Umwelteinflüssen und Diebstahl zu schützen. 
  • Der Mieter haftet vollumfänglich bei Verlust, Sach-/und Personenschäden durch unsachgemäße oder grob fahrlässige Behandlung der Anlagen und Schäden durch Dritte während des Mietzeitraumes. Dazu zählen auch Schäden durch Überspannung und fehlerhafter Energieversorgung. Bei aufziehenden Unwettern sind die Anlagen vom Stromversorgungsnetz zu trennen. Für die Stromversorgung der Anlagen ist ein separierter, geeigneter, vorschriftsgerechter und geprüfter Stromanschlussübergabepunkt zu stellen. Dies gilt auch bei Aggregatbetrieb mit erhöhter Gefährdung.
  • Der Mieter/Veranstalter ist weiterhin verpflichtet, alle behördlichen Genehmigungen, die mit dem Betrieb der Anlagenteile gegebenenfalls erforderlich sind, einzuholen. Für den Betrieb der Anlagen ist der Vermieter verantwortlich, insofern kein Personal vom Vermieter gestellt wird. Der Mieter hat sich entsprechend zu versichern.
  • Eine Entlassung aus der Haftung erfolgt erst nach Rückgabe aller Anlagenteile und deren Prüfung im Lager beim Vermieter.          
  • Haftung Mieter Event-Trailer:
  • Der Trailer ist bei Übergabe an den Mieter gereinigt und voll funktionsfähig.
  • Der Trailer ist vom Mieter ordnungsgemäß und sorgfältig zu behandeln und ist entsprechend vor Diebstahl zu schützen. Ein Sicherheitsschloss zur Anwendung befindet sich im Anhänger.
  • Bei Rückgabe muß der Trailer gereinigt sein und darf keinerlei Schäden aufweisen. Bei Beschädigung haftet der Mieter.
  • Detaillierte Hinweise stehen im Mietvertrag und werden mit dem Mieter genau besprochen.
  • Haftung Vermieter:
  • Schadenersatzansprüche gegenüber dem Vermieter sind ausgeschlossen. Bei Ausfall von Anlagenteilen durch höhere Gewalteinwirkungen wird sich der Vermieter schnellstmöglich um die Instandsetzung bzw. Austausch von defekten Anlagenteilen bemühen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht grundsätzlich.

Zahlungsbedingungen:

  • Nach Absprache erfolgt die Zahlung in Bar  oder auf Rechnung mit entsprechendem Zahlungsziel. Gegebenenfalls ist eine Sicherheit bei Übergabe der Anlagenteile zu hinterlegen.

Stand: 15.11.2023